Die Ausbildung zu deinem Traumberuf darf nicht am Geld scheitern – das ist ganz klar. In Tirol gibt es viele Fördermöglichkeiten für Aus- und Weiterbildungen.
Wir geben dir einen Überblick über alle finanziellen Unterstützungen, die du in Anspruch nehmen kannst.
Förderung für
Das Bildungsgeld-update vom Land Tirol ist eine Förderung der Ausbildungskosten von 50% (für Teilausbildungen gibt es 30%), die du unabhängig vom Einkommen bekommen kannst, wenn du in Tirol lebst und arbeitest. Diese Förderung wird dir in Form einer Rückerstattung ausbezahlt. Sie muss bis spätestens 2 Wochen nach Beginn der Ausbildung beantragt werden.
Nähere Informationen: Manuel Kranebitter, +43 512 508 7874, zur Web-Site
Förderung für
Der Weiterbildungsbonus ist eine Förderung der Ausbildungskosten von 90%, maximal bis € 3.000,- pro Person. Diese Förderung ist abhängig vom Haushaltseinkommen und muss vor Ausbildungsstart beantragt werden.
Nähere Informationen: Petra Kaltenegger, +43 512 508 7876, zur Web-Site
Förderung für
Die Ausbildungsbeihilfe des Landes Tirol ist ein Zuschuss für die Lebenshaltungskosten während einer Ausbildung. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Haushaltseinkommen und von der Höhe des Verdienstverlustes in der Zeit der Ausbildung. Diese Förderung musst du vor Ausbildungsstart beantragen.
Nähere Informationen: Petra Kaltenegger, +43 512 508 7876, zur Web-Site
Förderung für
Das Fachkräftestipendium ist eine Förderung des Arbeitsmarktservices (AMS) für den Umstieg in eine Branche, in der Fachkräftemangel herrscht – darunter fällt auch die Ausbildung zur Elementarpädagog:in an der BAfEP. Die Höhe des Stipendiums wird vom AMS festgesetzt. In der Zeit des Stipendiums darfst du nur geringfügig dazu verdienen. Deine Krankenversicherung als auch deine Unfall- und Pensionsversicherung bleiben über das AMS aufrecht. Die Möglichkeit dieses Stipendiums musst du vor Ausbildungsstart in einer Beratung beim AMS abklären.
Nähere Informationen: zur Web-Site
Wenn du angestellt bist und dich fortbilden möchtest, gibt es die Möglichkeit, eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit zu beantragen. Die genauen Voraussetzungen dafür musst du mit deiner derzeitigen Arbeitgeber:in und mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) abklären.
Nähere Informationen: zur Web-Site
Die neue Implacementstiftung Elemepentarpädagogik Tirol ist bei der amg-tirol angesiedelt und soll im April 2024 starten. Sie bietet arbeitssuchenden Menschen die Möglichkeit, für die Zeit der Ausbildung zur Pädagogischen Fachkraft, Assistenzkraft oder Tagesmutter-/vater Stiftungsarbeitslosengeld und monatliche Zuschussleistungen zu beziehen. Mit Hilfe des Landes Tirol werden die Ausbildungskosten der Auszubildenden übernommen. Zusätzilch kümmert sich die AMG Tirol mit professionellen Berater:innen um die "Stiftlinge", wenn sie Unterstützung auf ihrem Karriereweg benötigen. Die Teilnehmer:innen der Stiftung machen ihre Ausbildung in Vollzeit (Theorie und Praxis ergeben zusammengerechnet mindestens 37 h/w) - wenn sie eigene Kinder unter 14 Jahren zu betreuen haben, so ist die Ausbildung (Theorie und Praxis zusammengerechnet) mit mindestens 25 h/w zu absovlieren.
Erste Schritte:
Nähere Informationen zur Implacementstiftung: zur Web-Site
Förderung für
Bei der Schulbeihilfe und der Heimbeihilfe handelt es sich um Beihilfen für Schüler:innen, die vom Einkommen der Eltern oder vom eigenen Einkommen abhängt. Die Beihilfe muss jedes Schuljahr oder Semester bis spätestens 31.12. bzw. 31.05. neu beantragt werden. Frag am besten deine Schule und/oder dein Internat nach dem Antragsformular. Sie bestätigt dir auch den Schulbesuch. Erwachsene Schüler:innen können die Schul- und Heimbeihilfe bis zum Alter von maximal 40 Jahren in Anspruch nehmen.
Nähere Informationen: zur Web-Site
Förderung für
Die Studienbeihilfe ist für Studierende, welche keine Unterstützung von ihren Eltern erhalten können und auch selbst nicht für die Kosten aufkommen können. Die Altersgrenze ist 35 Jahre (mit bestimmten Ausnahmen bis 38 Jahre). Die Antragstellung erfolgt zu Anfang des Semesters. Es muss eine soziale Förderwürdigkeit und ein günstiger Studienerfolg vorliegen.
Nähere Informationen: zur Web-Site, zum Antragsformular
Förderung für
Die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt ist eine Sonderform der Studienbeihilfe. Sie kann von Personen in Anspruch genommen werden, die sich mindestens 4 Jahre vor Beginn des Studiums "selbst erhalten" haben (ein Mindesteinkommen ist nachzuweisen). In diesem Fall wird das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt. Das Einkommen von Eheparnter:innen wird sehwohl berücksichtigt. Ein positiver Studienerfolg ist auch hier nachzuweisen.
Nähere Informationen: zur Web-Site
Förderung für
Mit der AK Zukunftsaktie übernimmt die Arbeiterkammer Tirol 30% der Kurskosten bis maximal EUR 1.200 pro Bildungsabschluss.
Nähere Informationen: +43 800 22 55 22-1515, zur Web-Site
Förderung für
Der Bildungszuschuss des ÖGB Tirol fördert Kurse, die du am BFI Tirol absolvierst mit einer maximalen Höhe von EUR 290 pro Kurs.
Nähere Informationen: zur Web-Site
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